Weil die Angabe "hautfreundlich" geeignet sei, die Risiken eines Desinfektionsmittels als Biozidprodukt zu verharmlosen, hat der BGH diese Werbeaussage untersagt. Zuvor hatte das Gericht den EuGH um Auslegung der BiozidVO gebeten, der solche Werbung für irreführend gehalten hatte.
Mehr lesenGesundheitsbezogene Werbung unterliegt erhöhten Anforderungen – und zwar auch dann, wenn für Tierfutter geworben wird. Die beworbene gesundheitsfördernde Wirkung (hier: für die Gelenke von Hunden) muss ausreichend belegt sein. Ansonsten sei die Werbung unlauter im Sinne des UWG, so das LG Potsdam.
Mehr lesenTexte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser als Werbung gekennzeichnet sein. Ein Hinweis weiter unten im Text genügt nicht, hat das LG München I entschieden.
Mehr lesenEin Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack darf nicht als "Immun Water" angeboten werden. Denn dies suggeriere zu Unrecht, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem habe, so das OLG Koblenz.
Mehr lesenAngesichts einer zunehmend umweltbewussten Kundschaft bewerben Unternehmen ihre Produkte häufig als "klimaneutral". Wer mit einem solch mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wirbt, muss aber schon in der Werbung selbst erläutern, was damit gemeint ist, entschied nun der BGH im Fall des Süßwarenherstellers Katjes.
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