Donnerstag, 10.10.2024
dm darf Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" bezeichnen

Weil die Angabe "hautfreundlich" geeignet sei, die Risiken eines Desinfektionsmittels als Biozidprodukt zu verharmlosen, hat der BGH diese Werbeaussage untersagt. Zuvor hatte das Gericht den EuGH um Auslegung der BiozidVO gebeten, der solche Werbung für irreführend gehalten hatte.

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Dienstag, 10.9.2024
Hipp muss irreführende Werbung unterlassen
Weil Hipp mit einer Werbung den Anschein erweckte, Kinder bräuchten siebenmal so viel Vitamin D wie Erwachsene, muss der bayerische Babynahrungskonzern nun seine Werbung ändern, sagt das OLG München.  Mehr lesen
Mittwoch, 28.8.2024
Superhelden für das Hundeleben: Unzulässige Werbung für Hunde-Gelenktabletten

Gesundheitsbezogene Werbung unterliegt erhöhten Anforderungen – und zwar auch dann, wenn für Tierfutter geworben wird. Die beworbene gesundheitsfördernde Wirkung (hier: für die Gelenke von Hunden) muss ausreichend belegt sein. Ansonsten sei die Werbung unlauter im Sinne des UWG, so das LG Potsdam.

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Mittwoch, 7.8.2024
Eine Tankstelle ist kein Tabak-Fachhändler
Ein Tankstellenbetreiber darf keine Zigarettenwerbung mehr auf elektronischen Bildschirmen zeigen. Ein vermeintliches Schlupfloch, das er gefunden zu haben glaubte, "stopfte" nun das OLG Stuttgart. Mehr lesen
Mittwoch, 31.7.2024
Bezahlte Werbepartnerschaft: Schon im Teaser kenntlich zu machen

Texte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser als Werbung gekennzeichnet sein. Ein Hinweis weiter unten im Text genügt nicht, hat das LG München I entschieden.

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Donnerstag, 25.7.2024
"Immun Water": Kein zulässiger Name für ein Erfrischungsgetränk

Ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack darf nicht als "Immun Water" angeboten werden. Denn dies suggeriere zu Unrecht, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem habe, so das OLG Koblenz.

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Donnerstag, 27.6.2024
Irreführung: Werbung muss erklären, was "klimaneutral" meint

Angesichts einer zunehmend umweltbewussten Kundschaft bewerben Unternehmen ihre Produkte häufig als "klimaneutral". Wer mit einem solch mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wirbt, muss aber schon in der Werbung selbst erläutern, was damit gemeint ist, entschied nun der BGH im Fall des Süßwarenherstellers Katjes.

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