Donnerstag, 17.11.2022
Verletzung des Rechts auf Waffengleichheit trotz vorprozessualer Stellungnahmefrist

Grundsätzlich kann ein Gericht in Eilverfahren auf eine Anhörung des Gegners verzichten, wenn dieser vorprozessual Gelegenheit hatte, zur Abmahnung Stellung zu nehmen. Das Bundesverfassungsrecht hat jedoch nochmals betont, dass dies nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Die Entscheidung reiht sich in eine Kette von Entscheidungen zu presserechtlichen Eilverfahren ein, bei denen das BVerfG zur Wahrung der Waffengleichheit eingegriffen hat.

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Mittwoch, 24.2.2021
Der Kampf um die Waffengleichheit in Eilverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit mehrfach das Recht auf Waffengleichheit beim Ringen um einstweilige Verfügungen gestärkt. Die Entscheidungen, die sich zudem auf das Recht auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör stützten, haben allerdings auch zu Unsicherheit und Kontroversen geführt – Kritiker argwöhnen bereits ein Zurückrudern. Der Hintergrund: Manche Zivilgerichte hatten vor allem im Wettbewerbs- und im Presserecht immer wieder Anträgen stattgegeben, ohne vorher den Gegner anzuhören. Aber auch das Wettbewerbsrecht ist betroffen.

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Montag, 5.10.2020
Waffengleichheit im Schiedsverfahren als Teil des ordre public

Wird ein persischstämmiger Zeuge in einem Schiedsverfahren auf Deutsch ohne Dolmetscher vernommen, verletzt dies nicht den Grundsatz prozessualer Waffengleichheit, der für das Schiedsverfahren einfachrechtlich in § 1042 Abs.1 Satz1 ZPO geregelt ist und zum verfahrensrechtlichen ordre public gehört. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.07.2020 entschieden.

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Montag, 24.8.2020
Staatsanwaltschaft informierte Presse nach Wolbergs-Anklage zu früh

Die Staatsanwaltschaft Regensburg informierte die Medien im Juli 2017 zu früh über die Korruptionsanklage gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Nur zwei Stunden zwischen der Information der Verteidiger und der Information der Presse - das reiche nicht und verletze die Waffengleichheit, entschied der Verwaltungsgerichtshof München und lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zulassung der Berufung ab.

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