Der EuGH ist überlastet – zu viele Vorabentscheidungsverfahren, immer komplexere Sachverhalte. Deshalb soll das EuG in sechs Sachgebieten die Zuständigkeit übernehmen, darunter auch die Flug- und Fahrgastrechte.
Mehr lesenAllen anonym geführten Neu-Vorabentscheidungsverfahren (ab 01.01.2023) vor dem Europäischen Gerichtshof werden fiktive Namen zugeordnet. Laut EuGH sollen anonym geführte Verfahren dadurch leichter identifiziert werden können. So blieben diese Verfahren besser im Gedächtnis und könnten sowohl in der Rechtsprechung als auch in anderen Zusammenhängen einfacher zitiert werden.
Mehr lesenLeih- und Stammarbeitnehmer dürfen nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Anthony Collins unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere angemessene Vorteile gewährt werden, betonte er in seinen Schlussanträgen. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland, die rund ein Drittel weniger Stundenlohn als Stammmitarbeiter bekommt.
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