Donnerstag, 28.10.2021
Keine Gemeinnützigkeit bei Hinweis auf Widerstandsrecht bezüglich Corona-Maßnahmen

Ein Verein zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der in Bezug auf die Corona-Maßnahmen auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht hinweist und eine Abhängigkeit von Politikern von anderen Mächten behauptet, ist nicht gemeinnützig. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Eilverfahren entschieden. Dies gehe über das hinaus, was zur Verfolgung des Vereinszwecks erforderlich sei.

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Donnerstag, 5.11.2020
Ministerium muss Verein nicht aus Verfassungsschutzbericht und Pressemitteilung löschen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport durfte in seinem am 27.05.2020 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht einen 2017 gegründeten Verein als Akteur des salafistischen Spektrums aus Hannover aufführen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hat der Verein keinen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung des Verfassungsschutzberichts 2019 und der dazugehörigen Pressemitteilung.

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