Ein Caritasverband erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem IfSG. Denn die Nonne erhalte für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt, sodass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist, so das VG Düsseldorf.
Mehr lesenEiner Arbeitgeberin aus Rheda-Wiedenbrück steht nach coronabedingter Betriebsschließung keine Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu. Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Minden müsse die Absonderung eines Arbeitnehmers ursächlich für den Verdienstausfall sein. Wegen der Betriebsschließung hätte der Mitarbeiter in dem Fall aber auch ohne Absonderung nicht arbeiten können.
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