Ein Caritasverband erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem IfSG. Denn die Nonne erhalte für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt, sodass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist, so das VG Düsseldorf.
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