Ein Journalist und ein Verlag wehrten sich gegen eine einstweilige Verfügung – ohne zu wissen, warum sie unterlegen waren. Die lange Wartezeit auf die Urteilsbegründung könne es zwar erschweren, ihr Rechtsmittel zu begründen, aber unmöglich sei das nicht, auch nicht im einstweiligen Rechtsschutz, findet das BVerfG.
Mehr lesen
Nutzt ein Richter eine Diktiersoftware, sollte er das Ergebnis vor der Unterzeichnung noch einmal durchlesen. Das Kammergericht rügte einen Verkehrsrichter scharf, weil dieser ein unverständliches, zum Teil satirisch wirkendes Urteil an den Betroffenen rausschickte, mit dem er ein Fahrverbot und ein erhöhtes Bußgeld verhängte. Eine solche Praxis schade dem Ansehen der Justiz.
Mehr lesenDer Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 11.03.2020 erneut darauf hingewiesen, dass die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen eines strafgerichtlichen Urteils eine strukturierte und nachvollziehbare Darstellung voraussetzt. Im konkreten Fall konnten die Bundesrichter den Inhalt der Einlassung nicht rekonstruieren und hoben deswegen auf.
Mehr lesen