Mittwoch, 3.5.2023
Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung ab Januar

Wer als Arbeitnehmer ab Januar dauerhaft über den März des Folgejahres hinaus arbeitsunfähig erkrankt, kann seinen Urlaubsabgeltungsanspruch für die ersten Januartage nach 15 Monaten verlieren. Das Bundesarbeitsgericht bekräftigte zwar einmal mehr, dass die Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche am 1. Januar entsteht und auch unverzüglich erfüllt werden muss. Bis dahin aber – im vorliegenden Fall bis zum 8. Januar – trage der Arbeitnehmer das Risiko für nicht genommenen Urlaub. 

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Mittwoch, 1.2.2023
Urlaubsabgeltung bei tarifvertraglicher Ausschlussfrist

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann laut Bundesarbeitsgericht nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Allerdings habe der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben (NZA 2018, 1474). Endete das Arbeitsverhältnis vor dieser Entscheidung und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Rechtsprechung des BAG nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, habe die Ausschlussfrist daher erst mit der Bekanntgabe des Urteils begonnen.

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Beginn der Verjährungsfrist bei Urlaubsabgeltungsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt laut Bundesarbeitsgericht in der Regel mit Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2018 (NZA 2018, 1474) zum Verfall von Urlaub und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, habe die Verjährungsfrist nicht vor Ende 2018 beginnen können.

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Montag, 13.6.2022
Lehrkräfte müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden
Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätze zur entsprechenden Hinweispflicht fänden bei Lehrkräften keine Anwendung, so das Gericht. Deren Urlaub gelte automatisch mit den Schulferien als abgegolten. Erholungsurlaub außerhalb der Schulferien sei nicht möglich.
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Donnerstag, 12.5.2022
Leiharbeitnehmer haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Die Leiharbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld dürfen nicht geringer ausfallen, als wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Donnerstag, 3.2.2022
Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Insolvenzverwaltung

Nimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, wird der Anspruch auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit eingestuft. Laut Bundesarbeitsgericht sind davon auch Ansprüche umfasst, denen keine Wertschöpfung für die Masse gegenübersteht. Die Insolvenzordnung sehe insoweit keine Einschränkung der Arbeitgeberpflichten vor.

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Donnerstag, 25.11.2021
Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit bei insolventem Arbeitgeber

In der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen, falls der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sogenannter starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Freitag, 30.7.2021
Freizeitausgleich und Urlaubsabgeltung für Beamte

In mehreren am 29.07.2021 veröffentlichten Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht Fragen des Freizeitausgleichs und der Urlaubsabgeltung für Beamte entschieden. In drei Entscheidungen zum G-7-Gipfel 2015 und der Bilderberg-Konferenz werteten die Richter die streng reglementierten Ruhezeiten eingesetzter Polizeibeamter als Bereitschaftsdienst. In einem weiteren Fall versagten sie eine Urlaubsabgeltung, da für das betreffende Jahr bereits der Mindesturlaub genommen worden war.

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