Auch wenn statt sechsjähriger Freiheitsstrafe ein Freispruch und die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus möglich sind, ist die Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten zulässig. Das OLG Saarbrücken sieht darin keine Verschlechterung seiner Situation.
Mehr lesenWill ein Gericht eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung für mehr als ein Jahr genehmigen oder anordnen, muss es diese Ausnahme von der Regel begründen. Die Gründe müssten dabei "deutlich und erkennbar hervortreten", bestätigt der BGH.
Mehr lesenWährend sich die Eltern einen Sorgerechtsstreit lieferten, wurde ein Sechsjähriger aus Frankfurt am Main in die Obhut eines Kinderheims gegeben, weil die Mutter ihn geschlagen hatte. Das fand das OLG Frankfurt am Main nur für eine kurze Übergangszeit angemessen.
Mehr lesenEine psychisch kranke Frau, die – wahnbedingt – versucht hatte, Mitarbeiter der Technischen Universität Darmstadt zu vergiften, bleibt in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Bundesgerichtshof hat ihre Revision gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Darmstadt verworfen.
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