Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug "Aloha" stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, teilte das bayerische Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des "Spiegel". Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.
Mehr lesenEin Polizeidienstbewerber mit der Tätowierung "Loyalty, Honor, Respect, Family" im gesamten oberen Rückenbereich ist charakterlich ungeeignet und darf deshalb abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden. Das Tattoo deute auf ein "archaisches und überkommenes Wertesystem" hin.
Mehr lesenEin auf die Brust tätowierter Löwenkopf steht einer Einstellung bei der Polizei nicht entgegen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Es verpflichtete das Bundesland per Eilbeschluss, einen entsprechend tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen. Dem Löwenkopf-Tattoo komme kein Inhalt zu, der die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stelle.
Mehr lesenProfessionelles Tätowieren darf in Schleswig-Holstein nicht länger wegen der Corona-Gefahr untersagt werden, soweit nicht der Gesichtsbereich tätowiert werden soll. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig per einstweiliger Anordnung vorläufig festgestellt. Die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit der veröffentlichten Positivliste vom 04.05.2020 greife insoweit in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein.
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