Montag, 9.1.2023
Polizist darf sich nach langem Streit "Aloha"-Tattoo stechen lassen

Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug "Aloha" stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, teilte das bayerische Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des "Spiegel". Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.

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Freitag, 30.9.2022
Polizeibewerber mit "Loyalty, Honor, Respect, Family"-Rückentattoo zu Recht abgelehnt

Ein Polizeidienstbewerber mit der Tätowierung "Loyalty, Honor, Respect, Family" im gesamten oberen Rückenbereich ist charakterlich ungeeignet und darf deshalb abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden. Das Tattoo deute auf ein "archaisches und überkommenes Wertesystem" hin.

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Donnerstag, 30.6.2022
Streit um "Aloha"-Tattoo bei der bayerischen Polizei geht weiter
Seit fast zehn Jahren kämpft ein bayerischer Polizist dafür, sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen zu dürfen – jetzt muss sein Anliegen zumindest noch einmal geprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde des Mannes teilweise statt, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Der Fall geht zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Mehr lesen
Donnerstag, 14.5.2020
Einstellung bei Polizei trotz Löwenkopf-Tätowierung auf Brust möglich

Ein auf die Brust tätowierter Löwenkopf steht einer Einstellung bei der Polizei nicht entgegen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Es verpflichtete das Bundesland per Eilbeschluss, einen entsprechend tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen. Dem Löwenkopf-Tattoo komme kein Inhalt zu, der die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stelle.

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Polizist darf sich nicht tätowieren lassen
Ein bayerischer Polizeivollzugsbeamter hat keinen Anspruch darauf, sich tätowieren zu lassen – jedenfalls nicht im sichtbaren Bereich. Mit dieser Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht am 14.05.2020 die Klage eines Ordnungshüters in letzter Instanz ab. Durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützte individuelle Interessen des Beamten müssten hier gegenüber der Notwendigkeit eines einheitlichen und neutralen Erscheinungsbildes zurücktreten. Mehr lesen
Freitag, 8.5.2020
Corona-Beschränkungen: Tattoo-Stechen darf nur noch im Gesichtsbereich untersagt werden

Professionelles Tätowieren darf in Schleswig-Holstein nicht länger wegen der Corona-Gefahr untersagt werden, soweit nicht der Gesichtsbereich tätowiert werden soll. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig per einstweiliger Anordnung vorläufig festgestellt. Die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit der veröffentlichten Positivliste vom 04.05.2020 greife insoweit in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein.

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