Freitag, 23.6.2023
Juristinnenbund befürwortet Änderung der Strafzumessung bei geschlechtsspezifischer Gewalt

Der Bundestag hat beschlossen, "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB aufzunehmen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Maria Wersig, sieht sich damit ihrer Forderung nach einer Rechtspraxis, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens bewusst ist, einen guten Schritt näher. Gleichzeitig fordert sie weitere Sensibilisierungsmaßnahmen.

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Dienstag, 7.2.2023
Strafschärfung wegen Tatausführung?

Geht ein Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus, darf die konkrete Art der Begehung nur insoweit strafschärfend gewertet werden, wie sie dem Täter zurechenbar ist. Das Urteil muss erkennen lassen, dass die Strafkammer einen möglichen Einfluss der Beeinträchtigung auf die Tatausführung berücksichtigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt.

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