Freitag, 23.6.2023
Juristinnenbund befürwortet Änderung der Strafzumessung bei geschlechtsspezifischer Gewalt

Der Bundestag hat beschlossen, "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB aufzunehmen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Maria Wersig, sieht sich damit ihrer Forderung nach einer Rechtspraxis, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens bewusst ist, einen guten Schritt näher. Gleichzeitig fordert sie weitere Sensibilisierungsmaßnahmen.

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