Wer merkt, dass das Opfer eines fremden Tötungsdelikts noch lebt, ist zur Hilfeleistung weiterhin verpflichtet – selbst wenn sich nachher herausstellt, dass die Person nicht mehr zu retten gewesen wäre. Entscheidend ist, wie ein verständiger Mensch die Situation zum Tatzeitpunkt beurteilt hätte, so der Bundesgerichtshof am 01.09.2020.
Mehr lesenDas Amtsgericht Traunstein hat am 19.10.2020 einen Kripobeamten wegen Strafvereitelung im Amt und wegen der Verwendung von Nazi-Symbolen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Beamten eingeleitet hatte, obwohl dieser der Urheber eines rassistischen Chats war.
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