Mittwoch, 11.11.2020
Unterlassene Hilfeleistung während des Sterbeprozesses

Wer merkt, dass das Opfer eines fremden Tötungsdelikts noch lebt, ist zur Hilfeleistung weiterhin verpflichtet – selbst wenn sich nachher herausstellt, dass die Person nicht mehr zu retten gewesen wäre. Entscheidend ist, wie ein verständiger Mensch die Situation zum Tatzeitpunkt beurteilt hätte, so der Bundesgerichtshof am 01.09.2020.

Mehr lesen