Kripobeamter wegen Strafvereitelung und Verwendung von Nazi-Symbolen verurteilt

Das Amtsgericht Traunstein hat am 19.10.2020 einen Kripobeamten wegen Strafvereitelung im Amt und wegen der Verwendung von Nazi-Symbolen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Beamten eingeleitet hatte, obwohl dieser der Urheber eines rassistischen Chats war.

Kein Verfahren gegen Kollegen eingeleitet

Der Beamte war laut Anklage 2018 mit Ermittlungen gegen einen Kollegen wegen eines rassistischen Chats betraut. Obwohl dieser der Urheber war, leitete der jetzt verurteilte Beamte kein Verfahren gegen den Kollegen ein. Vielmehr hatte er den Beamten in seinem Bericht nicht als Absender, sondern als - straffreien - Empfänger dargestellt. Der 53-jährige Kripobeamte, der in der Abteilung Staatsschutz arbeitete, hatte außerdem 2015 in seinem Amtszimmer eine Collage aufgehängt, auf der Hakenkreuze, eine SS-Rune und Hitlerbilder zu sehen waren. Deshalb verurteilte ihn das Gericht auch wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Entschuldigung für Ermittlungsfehler

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verlangt. Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. In seinem letzten Wort vor dem Amtsgericht entschuldigte sich der Kripobeamte für den Ermittlungsfehler. Ansonsten wies er den Angaben zufolge aber alle Schuld von sich.

Rechtsextreme Chatgruppen von Polizisten

Ähnliche Fälle gab es auch in anderen Teilen Deutschlands. Im jüngsten Skandal um rechtsextreme Chatgruppen von Polizisten waren Nordrhein-Westfalen und Berlin betroffen. Die Vorwürfe richteten sich in Nordrhein-Westfalen ebenfalls gegen Beamte des Verfassungsschutzes.

Redaktion beck-aktuell, 20. Oktober 2020 (dpa).