Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat die Zuschaltung von Angeklagten per Video am Ende von Strafprozessen ohne deren Zustimmung für rechtswidrig erklärt. Damit würden die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, entschied der Conseil d'État am 27.11.2020 in Paris. Das gelte insbesondere für die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie für das letzte Wort von Angeklagten.
Mehr lesenKünftig sollen auch Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vom Gewaltschutzgesetz erfasst werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 15.10.2020 einen entsprechenden Referentenentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht. Vorgesehen ist darin unter anderem auch ein besserer Schutz von Zeugen im Strafverfahren.
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