Verteidigung und Nebenkläger gegen Videoschalte
Wegen der Corona-Pandemie hatte die Regierung Videoschalten per Verordnung zugelassen, um die Kontinuität von Prozessen zu gewährleisten. Eigentlich hätte der Prozess um den islamistischen Terroranschlag auf das französische Satiremagazin "Charlie Hebdo“ am 23.11.2020 fortgesetzt werden sollen. Der Hauptbeschuldigte, der zuvor an Covid-19 erkrankt war, sollte per Video zugeschaltet werden, weil sein Gesundheitszustand immer noch schlecht war. Verteidigung und Nebenkläger stellten sich allerdings dagegen. Der Prozess wurde daraufhin erneut unterbrochen.
Mündlicher Charakter eines Strafverfahrens von besonderer Bedeutung
Der Staatsrat betonte die besondere Bedeutung des mündlichen Charakters eines Strafverfahrens - insbesondere während der Plädoyers. Demnach ist die Anwesenheit von Angeklagten und Nebenklägern während der Schlussplädoyers sowie das letzte Wort von Angeklagten unerlässlich. In anderen Fällen könne der Einsatz von Videoschalten aber ermöglichen, die Verschiebung von Anhörungen zu vermeiden.
Bürgerrechtler zufrieden mit Entscheidung
"Das ist ein großer Sieg“, sagte der Bürgerrechtsanwalt Patrice Spinosi der französischen Nachrichtenagentur AFP zu der Entscheidung des Conseil d'État. Er hofft, dass der "Charlie Hebdo“-Prozess nun in Anwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden muss - verweist aber darauf, dass noch eine weitere Berufung gegen die Regierungsverordnung geprüft wird.