Noch viele offene Fragen zu Videoaufzeichnungen im Strafverfahren

Zu den Plänen der Ampel-Koalition für Videoaufzeichnungen in Gerichtsverfahren zeichnen sich jetzt schon komplexe Debatten ab. Gerade bei Sexualstraftaten und Gewaltverbrechen könne es für Opfer eine Belastung sein, "zu wissen, meine Aussage wird aufgenommen", sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), am 11.01.2022 bei einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.

Ampelkoalition plant Videoaufzeichnung in Strafprozessen

Eine Videoaufzeichnung könne die Vernehmung kindlicher Zeugen für die Betroffenen einfacher machen, gab der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, zu bedenken. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte bald einen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung an. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: “Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden.“

Noch viele offene Fragen

In Zivilverfahren spreche nichts dagegen, “alles, womit die Parteien einverstanden sind, digital zu machen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr. Im Bereich der Strafverhandlungen sei es womöglich etwas komplizierter. In puncto Digitalisierung erlebten Anwälte an verschiedenen Orten in Deutschland eine “unterschiedliche Schrittgeschwindigkeit“, sagte die DAV-Präsidentin Edith Kindermann.

Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2022 (dpa).