Freitag, 2.7.2021
Geschwindigkeitsmessungen mit Leivtec XV3 derzeit kein standardisiertes Messverfahren

Laut Oberlandesgericht Celle liegt bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Leivtec XV3 derzeit kein standardisiertes Messverfahren vor, sodass die Messergebnisse in Bußgeldverfahren nicht mehr ohne Weiteres zugrunde gelegt werden können. Das Amtsgericht müsse nun mithilfe eines Sachverständigengutachtens genauer aufklären, ob die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen ist.

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Mittwoch, 21.4.2021
Kein Bußgeld für mit Leivtec XV3 geblitzte Autofahrer

Das Amtsgericht Landstuhl hat ein Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes eingestellt, nachdem der Hersteller des verwendeten Messgeräts Leivtex XV3 darauf hingewiesen hatte, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Mitteilung hin.

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Dienstag, 15.12.2020
Recht auf Zugang zu nicht in Bußgeldakten enthaltenen Rohmessdaten

Die reduzierten Feststellungs- und Darlegungspflichten bei standardisierten Messverfahren sind nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hätten aber grundsätzlich Anspruch auf Zugang auch zu Informationen (hier: Rohmessdaten), die sich nicht in der Bußgeldakte befinden, um den Vorwurf zu prüfen. Dies folge aus dem Recht auf ein faires Verfahren.

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