Freitag, 2.7.2021
Geschwindigkeitsmessungen mit Leivtec XV3 derzeit kein standardisiertes Messverfahren

Laut Oberlandesgericht Celle liegt bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Leivtec XV3 derzeit kein standardisiertes Messverfahren vor, sodass die Messergebnisse in Bußgeldverfahren nicht mehr ohne Weiteres zugrunde gelegt werden können. Das Amtsgericht müsse nun mithilfe eines Sachverständigengutachtens genauer aufklären, ob die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen ist.

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