Die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten verstößt nicht gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und wies eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zurück. Weder komme vorliegend der Gedanke der Waffengleichheit zum Tragen noch habe der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Speicherung der Rohmessdaten, so das Gericht.
Mehr lesenDie reduzierten Feststellungs- und Darlegungspflichten bei standardisierten Messverfahren sind nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hätten aber grundsätzlich Anspruch auf Zugang auch zu Informationen (hier: Rohmessdaten), die sich nicht in der Bußgeldakte befinden, um den Vorwurf zu prüfen. Dies folge aus dem Recht auf ein faires Verfahren.
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