Mittwoch, 21.9.2022
Klagen wegen Tagebau Garzweiler erfolglos

Das Verwaltungsgericht Aachen hat gestern drei Klagen für unzulässig erklärt, mit denen ein Kläger letztlich die bergbauliche Inanspruchnahme seines in Lützerath gelegenen Grundstücks durch den Tagebau Garzweiler verhindern wollte. Der Kläger habe das unbebaute Wiesengrundstück nur gekauft, damit es als "Sperrgrundstück" die bergbauliche Inanspruchnahme des Ortes Lützerath verhindere. Dieses Vorgehen wertete das VG als unzulässige Rechtsausübung.

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Dienstag, 16.6.2020
Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als "Sperrgrundstück“ erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Einstufung eines Grundstücks als "Sperrgrundstück“, mit dem nur das Voranbringen eines Vorhabens verhindert werden soll, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei schon deshalb unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genüge, entschieden die Verfassungsrichter per Beschluss vom 30.04.2020.

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