Bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung hat der Arbeitgeber nicht die freie Wahl, wem er wann kündigt. Mit den Abwicklungsarbeiten sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Mitarbeitenden zu beschäftigen. Eine Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Sozialauswahl ist laut LAG Düsseldorf unwirksam.
Mehr lesenBei der Gewichtung des Lebensalters im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung kann laut Bundesarbeitsgericht zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine Altersrente bezieht oder innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen dürfe insoweit nicht berücksichtigt werden.
Mehr lesenDas Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die betriebsbedingte Kündigung eines Flugkapitäns wegen Flottenreduzierung für unwirksam erachtet. Die Sozialauswahl sei fehlerhaft gewesen. Die Fluggesellschaft habe zu Unrecht alle Stationen bundesweit einbezogen. Denn aufgrund des vereinbarten "dienstlichen Wohnsitzes" ohne ausdrücklichen Versetzungsvorbehalt habe sich die Vergleichbarkeit der zu Kündigenden auf die Station des Kapitäns beschränkt. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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