Um die Unterbringung eines Straftäters in ein psychiatrisches Krankenhaus anzuordnen, bedarf es einer gründlichen Prüfung und Darlegung der seelischen Störung und deren Ausprägung und Auswirkung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit in der konkreten Tatsituation. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, aus dessen Feststellungen sich nicht nachvollziehbar ergab, warum statt der Strafe die Unterbringung angeordnet wurde.
Mehr lesenGeht ein Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus, darf die konkrete Art der Begehung nur insoweit strafschärfend gewertet werden, wie sie dem Täter zurechenbar ist. Das Urteil muss erkennen lassen, dass die Strafkammer einen möglichen Einfluss der Beeinträchtigung auf die Tatausführung berücksichtigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Mehr lesenDer Fall um einen Mann, der im hessischen Birkenau sein Wohnhaus in die Luft gesprengt hatte und dafür vom Landgericht Darmstadt zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, muss neu verhandelt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das LG habe die Schuldfähigkeit des Mannes trotz einer schweren narzisstischen Persönlichkeitsstörung bejaht, ohne dies nachvollziehbar zu begründen.
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