Donnerstag, 24.8.2023
Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar. So das FG Hamburg, das auf eine Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer verwies. Mehr lesen
Montag, 17.1.2022
§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen teleologisch zu reduzieren

§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG ist bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Weg teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Regelung nicht anzuwenden ist, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit im Sinn des § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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Donnerstag, 14.10.2021
Zahlungen an beeinträchtigte Nacherben mindern Schenkungsteuer
Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Diese Kosten dienten dazu das Geschenkte zu sichern. Mehr lesen
Freitag, 16.4.2021
Stundung der Schenkungsteuer bei Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchrecht

Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden, aber die Revision zugelassen.

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Montag, 16.11.2020
Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum Verwaltungsvermögen

Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus. Dies hat das Finanzgericht Münster am 22.10.2020 entschieden. Nur auf Geld gerichtete Forderungen seien "andere Forderungen" im Sinn des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG a. F. Das FG hat aber die Revision zugelassen.

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Donnerstag, 22.10.2020
Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel

Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof am 27.02.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Urenkel seien eben gerade keine "Kinder der Kinder", also Enkelkinder, denen ein doppelt so hoher Freibetrag zustehe.

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