Eine in Italien von einem Standesbeamten - und nicht wie hierzulande von einem Richter - ausgesprochene Ehescheidung durch Beurkundung einer Scheidungsvereinbarung der Ehegatten nach Prüfung des Einvernehmens und des Vereinbarungsinhalts stellt eine Entscheidung im Sinn der Brüssel-IIa-Verordnung dar und ist daher automatisch anzuerkennen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Mehr lesenEin Ehemann, der bei seiner Eheschließung in Libyen für den Fall einer Scheidung die Verpflichtung zur Zahlung einer sogenannten Abendgabe eingegangen ist, bleibt hieran nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" gebunden. Ein Umzug nach Deutschland ändere hieran nichts, auch wenn die Ex-Frau in Deutschland Sozialleistungen bezieht, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Auch den Einwand fehlenden eigenen Erwerbseinkommens des Ehemannes ließ das Gericht nicht gelten.
Mehr lesenLässt sich ein querschnittsgelähmtes und kinderloses Ehepaar scheiden, richtet sich die Zuweisung der gemeinsamen Ehewohnung insbesondere danach, wer stärker pflegebedürftig ist und stärkere soziale Bindungen an das Umfeld hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Als erheblichen Billigkeitsaspekt berücksichtigte es auch den Verbleib im elterlichen Haus.
Mehr lesenDer Gerichtshof der Europäischen Union hat den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nach der Brüssel IIa-Verordnung präzisiert. Aus seinem Urteil vom 25.11.2021 geht hervor, dass ein Ehegatte, auch wenn er sein Leben in zwei Mitgliedstaaten verbringt, nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann, nach dem sich die örtliche Zuständigkeit des Scheidungsgerichts richtet.
Mehr lesenAnsprüche auf Überlassung der Ehewohnung müssen spätestens ein Jahr nach der Scheidung geltend gemacht werden. Danach kann der Eigentümer nach allgemeinen Regeln die Räumung durch den früheren Partner verlangen. Eine zeitliche Begrenzung ist laut Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich und soll mietvertraglich nicht abgesicherte dauerhafte Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen vermeiden.
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