Freitag, 14.10.2022
LG München I stellt Weichen für Aufspaltung des Lkw-Kartellverfahrens

Das Landgericht München I bereitet eine Aufspaltung des zweiten großen Lkw-Kartellprozesses vor. Die Käufer von rund 100.000 Lastwagen in 26 Staaten haben ihre Schadenersatz-Forderung über 590 Millionen Euro wegen Preisabsprachen an das Inkasso-Unternehmen Financialright Claims abgetreten. Das Gericht entschied am Freitag, dass Financialright als Klägerin nun bis 18.11.2022 auflisten muss, in welchen Staaten wie viele Lastwagen gekauft wurden.

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Freitag, 21.1.2022
Millionenklage in Streit um "Rundholzkartell" wegen RDG-Verstößen abgewiesen

Eine Schadensersatzklage von 36 Sägewerken gegen das Land Baden-Württemberg in Höhe von rund 450 Millionen Euro ist gescheitert. Das Landgericht Stuttgart hielt die Klage bereits für unzulässig. Die Sägewerke hatten etwaige Ansprüche an eine eigens für den Rechtsstreit gegründete GmbH abgetreten, welche die Klage führte. Ein "Sammelklage-Inkasso" für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche verstoße jedoch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, so das Gericht.

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Freitag, 8.10.2021
financialright GmbH kann abgetretene Forderungen eines Schweizers gegen VW nicht einklagen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Inkassodienstleisterin financialright GmbH im Verfahren gegen die VW AG abgewiesen. Das nur in Deutsch­land zu­ge­las­se­ne Un­ter­neh­men könne nicht die Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen eines Schwei­zer Die­sel­käu­fers gegen VW gel­tend ma­chen. Dies sei eine Über­schrei­tung der Be­fug­nis für In­kas­so­dienst­leis­tun­gen, weshalb die Ab­tre­tung nichtig und in­fol­ge­des­sen die Klägerin für die Prozessführung nicht aktivlegitimiert sei. Mehr lesen
Dienstag, 13.7.2021
Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso ist zulässig. Der Bundesgerichtshof hat am 13.07.2021 im Verfahren eines Inkassodienstleisters gegen Air Berlin entschieden, dass die zugrundeliegenden Abtretungen rechtswirksam sind und kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. Die §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG erfassten Geschäftsmodelle mit, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen.

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