Nachdem die Idee, die Kammern sollten anwaltliche Sammelanderkonten überwachen, im Gesetzgebungsverfahren gescheitert ist, stellt sich die Frage nach der Zukunft solcher Konten. Die Kreditinstitute haben keine einheitliche Linie, fand Martin W. Huff heraus. Grundsätzlich bleiben Sammelanderkonten aber zulässig.
Mehr lesenIm Rahmen ihrer 4. Sitzung am 05.12.2022 befasste sich die 7. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer erneut mit der Problematik der bankseitig massenhaft gekündigten Anderkonten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen künftig sicherstellen, dass keine Transaktionen über Sammelanderkonten abgewickelt werden, bei denen Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen.
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