Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss diverse Änderungen vor. Unter anderem betreffen diese den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern.
Nicht umgesetzt wurde eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung zur "Überprüfung von Sammelanderkonten". Eine solche Regelung war in einem ersten öffentlichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalten gewesen, stieß aber in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Kritik.