Kammern sollen virtuell und hybrid tagen dürfen

Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer und die Bundessteuerberaterkammer sollen Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Rechtsausschuss am Mittwoch verabschiedete.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss diverse Änderungen vor. Unter anderem betreffen diese den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern.

Nicht umgesetzt wurde eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung zur "Überprüfung von Sammelanderkonten". Eine solche Regelung war in einem ersten öffentlichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalten gewesen, stieß aber in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Kritik.

Redaktion beck-aktuell, ew, 3. Juli 2024.