Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte Justizministerin Katja Meier (Grüne).
Mehr lesenDie frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) scheiterte mit dem Antrag auf Versetzung Malsack-Winkemanns in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen. Das Berliner Dienstgericht für Richter wies den Antrag mit deutlichen Worten zurück. Angesichts der Sach- und Rechtslage sei die Entscheidung "zwingend".
Mehr lesenDer frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren.
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