Freitag, 4.11.2022
Verteilung der Darlegungslast beim Restschadensersatz

Bei Geltendmachung eines Restschadensersatzes in einem Dieselfall muss der Kläger auch zur Höhe einer etwaig abzuziehenden Händlermarge vortragen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine sekundäre Darlegungslast die Herstellerin nur dann trifft, wenn der Geschädigte keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat. Hier könne er selbst beim Händler nachfragen.

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Dienstag, 18.10.2022
Restschadensersatz für Neuwagenkäufer im Dieselskandal

Dem Käufer eines Diesel-Neuwagens kann auch im Falle des Weiterverkaufs Restschadensersatz gegen den Hersteller zustehen. Dabei muss die unerlaubte Handlung laut Bundesgerichtshof jedoch unter anderem zu einem damit zusammenhängenden Vermögensvorteil des Ersatzpflichtigen führen. Dafür sei dann der Marktwert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Weiterverkaufs entscheidend.

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Dienstag, 22.2.2022
Restschadensersatz nach Verjährung für vom Dieselskandal betroffene Neuwagen

Trotz Verjährung eines Anspruchs wegen § 826 BGB steht dem Käufer eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Neuwagen grundsätzlich ein Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 Satz 1 BGB gegen den Hersteller zu. Das hat gestern der VIa. Zivilsenat in zwei Fällen entschieden und die Verfahren jeweils zurückverwiesen. Die OLG müssen noch die Höhe des Schadensersatzes anhand der vom Senat angestellten Überlegungen festsetzen. 

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Freitag, 11.12.2020
Abgasskandal: Verjährung schützt VW nicht vor Haftung

Vom VW-Abgasskandal Betroffene, deren deliktische Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind, können Anspruch auf Restschadensersatz aus § 852 BGB haben. Dies hat das Landgericht Karlsruhe am 04.12.2020 entschieden und einem VW-Kunden einen solchen Anspruch zuerkannt. Für den Anspruch aus § 852 BGB beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

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