Abgasskandal: Verjährung schützt VW nicht vor Haftung

Vom VW-Abgasskandal Betroffene, deren deliktische Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind, können Anspruch auf Restschadensersatz aus § 852 BGB haben. Dies hat das Landgericht Karlsruhe am 04.12.2020 entschieden und einem VW-Kunden einen solchen Anspruch zuerkannt. Für den Anspruch aus § 852 BGB beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

LG: VW haftet trotz Verjährung

VW habe nach § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt, so das LG laut einer Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Da die Klage allerdings erst Anfang 2020 eingereicht, der VW-Skandal aber 2015 publik geworden sei, sei der Anspruch nach §§ 195, 199 BGB bereits Ende 2019 verjährt gewesen. Das LG habe dem Kläger aber einen Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB zuerkannt. Nach § 852 BGB muss der Ersatzpflichtige, der durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt hat, dies auch dann nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herausgeben, wenn die deliktischen Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind. Der Anspruch verjährt in zehn Jahren ab seiner Entstehung. Wie der Anspruch im konkreten Fall berechnet werde, habe das LG offengelassen.

Weitere Gerichte deuteten Anspruch auf Restschadensersatz an

Die Kanzlei weist darauf hin, dass auch Gerichte in Kiel, Magdeburg und Marburg in diesem Jahr trotz verjährter deliktischer Ansprüche eine Verurteilung von VW nach § 852 BGB in Aussicht gestellt hätten. Das LG Kiel gehe dabei – im Fall des Erwerbs eines Neufahrzeugs von einem VW-Vertragshändler – davon aus, dass das Erlangte anhand des Kaufpreise abzüglich der Händlermarge zu berechnen ist, wobei VW eine sekundäre Darlegungslast zur Höhe der Händlermarge obliege.

BGH will Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche gegen VW klären

Die Kanzlei weist außerdem darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in einem weiteren VW-Verfahren am 14.12.2020 die Frage klären will, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen die VW AG mit Ende des Jahres 2015 startete. Sehe der BGH das so, wären die Ansprüche mit Beginn des Jahres 2019 verjährt.

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2020 - 4 O 195/20

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2020.