Mittwoch, 3.4.2024
10 Jahre BSG-Urteil zu Syndizi: Vom Werden einer Säule der Anwaltschaft

Das Urteil des BSG, mit dem Syndizi der Zugang zum anwaltlichen Versorgungswerk versperrt wurde, hat eine Flut von Klagen und Reformen ausgelöst. Martin W. Huff schildert den bemerkenswerten Werdegang einer immer wichtigeren Berufsgruppe.

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Montag, 3.7.2023
Yoga-Kursleiterin als Lehrerin rentenversicherungspflichtig

Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt laut Landessozialgericht Hessen auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liege bei ihnen keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Denn Yogakurse dienten der Weiterbildung. Es erfolge keine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung wie beispielsweise beim Consulting.

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Montag, 22.8.2022
Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung rentenversicherungspflichtig
Ein Rechtsanwalt, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem festen Dienst- und Anstellungsverhältnis an einer Universität tätig ist, kann keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verlangen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Für die selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt bestehe schon keine Versicherungspflicht, weswegen auch keine Befreiung ausgesprochen werden könne. Mangels Befreiung scheide auch die Erstreckung einer solchen auf die versicherungspflichtige Tätigkeit an der Universität aus. Mehr lesen
Freitag, 27.5.2022
Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung ist rentenversicherungspflichtig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Rentenversicherungspflicht des Franchisenehmers einer Nachhilfeeinrichtung festgestellt. Der Ein-Mann-Franchisenehmer sei sozial schutzbedürftig und über die Versicherungspflicht vor Altersarmut zu bewahren. Hierfür sei nicht das vertriebene Produkt entscheidend, sondern die Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags. Danach habe der Nachhilfelehrer weder rechtlich noch faktisch in nennenswertem Umfang unternehmerisch tätig werden können.

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Mittwoch, 21.10.2020
Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer ohne eigenes Fahrzeug

Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 22.06.2020 entschieden. Anders als vom Kläger angenommen, komme dem Fehlen eines eigenen Fahrzeugs bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit eine mehrfache Indizwirkung zu.

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