Die Bundesagentur für Arbeit wollte gezahlte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherer erstattet haben. Dafür sah das BSG keine Grundlage: Die Rentenversicherung sei nur zuständig, wenn durch die Teilhabeleistung die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden könne.
Mehr lesenEine querschnittsgelähmte Frau kann die Ausgaben von über 100.000 Euro für ihre Teilnahme an einem "Project Walk"-Training in den USA nicht von ihrer Krankenkasse zurückverlangen. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts entsprach diese Rehabilitationsmaßnahme nicht dem bisherigen Stand der Wissenschaft. Auch habe sich die Versicherte vorzeitig auf diese Behandlung festgelegt.
Mehr lesenIntensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden. Das sind die Ziele des neuen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes, das der Bundestag am 03.07.2020 beschlossen hat, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.
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