Für die intensive Pflege schwerkranker Menschen kommen neue Qualitätsvorgaben. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das auch bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten soll. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reformpläne nach Protesten von Ärzten und Sozialverbänden noch geändert. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch die Ausnahme sein sollte.
Bundesrat weist auf noch bestehende Bedenken hin
Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass Bedenken vieler Betroffener mit Blick auf ihr Selbstbestimmungsrecht nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Die Bundesregierung wurde daher gebeten, die Auswirkungen des Gesetzes zu beobachten.
Finanzielle Entlastung Intensivpflegebedürftiger und Erleichterungen für die Reha
Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem sollen Krankenhäuser und Heime stärker versuchen, Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen. Kommen sollen auch Erleichterungen bei der Rehabilitation, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung wählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, muss man die Mehrkosten nur noch zur Hälfte zahlen - und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ein Arzt es verordnet, überprüft die Kasse beim Antrag nicht mehr, ob die Reha medizinisch erforderlich ist.
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG) (Drs.-Nr.:
469/20) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats. Ebenso eine Ausschussempfehlung (Drs.-Nr.:
469/1/20).
Aus der Datenbank beck-online
Di Bella, Gesetzespaket soll die Intensivpflege stärken , RDG 2020, 106
Klopstock, Vergütung maschineller Beatmung im Krankenhaus, NZS 2020, 285
Kaminski, Das neuen Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG), GuP 2019, 201
Jaschke, Tatort außerklinische Intensivpflege - Ein Praxisbericht, GuP 2016, 172
Udsching, Intensivpflege in stationären Einrichtungen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, GuP 2015, 161
Aus dem Nachrichtenarchiv
Intensivpflege soll neu geregelt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.05.2020, becklink 2016385
Regierung plant neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.02.2020, becklink 2015464