Dienstag, 12.4.2022
Umdeutung eines Rechtsbehelfs nur bei fristgemäßem Antrag

Greift man eine gerichtliche Entscheidung mit einem falschen Rechtsbehelf an, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Schriftsatz in das statthafte Rechtsmittel umzudeuten. Der Bundesgerichtshof lehnte die Interpretation einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der Berufung jedoch in einem Fall ab, in dem der Schriftsatz erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einging.

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Donnerstag, 20.1.2022
Rücknahme der Revision kann nicht widerrufen werden

Wer unmissverständlich erklärt, die eingelegte Revision zurücknehmen zu wollen, kann diese Erklärung nicht widerrufen. Der Bundesgerichtshof stellte die Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung deklaratorisch fest, als ein Angeklagter seine vorherige Rücknahme widerrufen wollte, nachdem ihn sein Verteidiger besucht hatte. Die Karlsruher Richter ließen die Erklärung, er sei bei Abfassung seiner Rücknahmeerklärung einem Irrtum unterlegen, nicht gelten.

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Montag, 4.1.2021
Bei mehrfachen Berufungen einheitlich zu entscheiden

Werden in einer Sache mehrfach Rechtsmittel bei unterschiedlichen Gerichten eingelegt, muss einheitlich entschieden werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die angerufenen Gerichte müssten sich hinsichtlich ihrer Zuständigkeit absprechen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das frühere Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.

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Montag, 7.9.2020
Rechtsmitteleinlegung beim falschen Gericht und richterliche Fürsorgepflicht

Wenn ein Rechtsanwalt die Revision bei dem falschen Gericht einlegt und von diesem Gericht darauf hingewiesen wird, kann die versäumte Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht geheilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.08.2020 entschieden.

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