Im Januar 2021 mussten sich Reisende bei der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten nach Bayern für 10 Tage in der eigenen Wohnung absondern. Ob das rechtmäßig war, muss der VGH München jetzt ein zweites Mal prüfen, nachdem das BVerwG Einwände gegen die Begründung im ersten Versuch hatte.
Mehr lesenEin Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern in Corona-Quarantäne im Frühjahr 2020 weiter die Gehälter zahlte, bekommt dafür jedenfalls bis zu einer Quarantäne-Dauer von bis zu 14 Tagen in der Regel keine Erstattung vom Staat. Bei fünf Wochen Quarantäne dürfte das anders aussehen, so das BVerwG.
Mehr lesenWer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der EuGH zu einem Fall aus Deutschland. Ein Sparkassen-Mitarbeiter hatte eine Gutschrift seiner Urlaubstage gefordert.
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