Das Auto eines psychisch kranken Schuldners kann auch dann einem Pfändungsverbot unterliegen, wenn er es aus "gesundheitlichen Gründen" benötigt. Das ist laut Bundesgerichtshof der Fall, wenn ihm die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Dabei müsse allerdings geklärt werden, ob er in akuten Krankheitsphasen überhaupt fahrtauglich ist.
Mehr lesenErleidet ein Polizist bei einem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung, ist eine Haftung des Schädigers aus Delikt möglich. Die Ausbildung des Beamten führt zwar laut Bundesgerichtshof zu einer Verringerung der Verletzungsgefahren im Berufsalltag, rechtfertigt aber keine Gleichsetzung des Berufsrisikos mit dem allgemeinen Lebensrisiko, das die deliktische Haftung ausschließt.
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