Gewinnt ein Kunde anhand der Werbeunterlagen den Eindruck, dass beim Start der Bahntransfer zum Flughafen eine Eigenleistung der Reiseveranstalterin ist, haftet sie auch für die Verspätung eines Zugs. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass insbesondere das Angebot eines Zug-zum-Flug-Pakets, das im Pauschalpreis inbegriffen ist, zu dem berechtigten Eindruck des Reisenden führt, dass es sich um einen eigenen Service des Unternehmens handelt.
Mehr lesenIn einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Reisesicherungsfonds traf der damit vorgesehene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen zwar grundsätzlich auf Zustimmung, wie der parlamentarische Pressedienst berichtet. Allerdings sei gefordert worden, die mit dem Fonds verbundenen finanziellen Belastungen abzumildern, um eine Überforderung der Unternehmen zu verhindern.
Mehr lesenWer eine Pauschalreise vor Pandemie-Beginn gebucht hat, kann wirksam davon zurücktreten, wenn das Auswärtige Amt später pandemiebedingt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht. Eine geleistete Anzahlung ist vom Reiseveranstalter zurückzuerstatten, wie ein vom Amtsgericht Hannover entschiedener Fall zeigt.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium plant eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht eine Systemumstellung vor. Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen soll künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgen, der in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird und sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanziert.
Mehr lesenWer wegen Corona eine gebuchte Reise storniert hat, kann einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises auch dann haben, wenn es noch keine Reisewarnungen für das Reiseziel gab. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 11.08.2020 entschieden. Ausreichend sei, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestand.
Mehr lesenPauschalreisende, die ihre Reise wegen der Corona-Pandemie nicht antreten konnten, behalten ihren sofortigen Erstattungsanspruch. Ein zuvor diskutiertes verpflichtendes Gutscheinmodell wird es nicht geben. Das Bundeskabinett hat stattdessen am 20.05.2020 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche beschlossen.
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