Freitag, 8.12.2023
Falsche Frist im Kalender: Mündliche Korrektur-Anweisung ist sofort umzusetzen

Wenn eine Berufungsbegründungsfrist falsch im Fristenkalender eingetragen ist, muss der Anwalt laut BGH insbesondere bei einer mündlichen Anweisung sicherstellen, dass die Korrektur sofort erledigt wird, um ein Vergessen zu verhindern. 

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Freitag, 23.12.2022
Wiedereinsetzung bei zweistufiger Fristen-Kontrolle

Wird aus dem Fristenkalender einer Rechtsanwaltskanzlei versehentlich eine Frist für eine Berufungsbegründung gestrichen, obwohl der Schriftsatz noch nicht gefertigt ist, schließt das die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus. Der Bundesgerichtshof gewährte diese, weil der Fehler bei regulärem Fortgang in der Abendkontrolle korrigiert worden wäre. Versage die zweite Kontrollstufe, könne nicht mehr auf ein Anwaltsverschulden in der ersten Stufe zurückgegriffen werden.

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