Mittwoch, 31.5.2023
Anwaltliche Prüfpflicht auf richtiges Rechtsmittelgericht

Hat ein Rechtsanwalt die Anfertigung eines fristwahrenden Schriftsatzes seinem Büropersonal übertragen, muss er laut Bundesgerichtshof vor Absendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) prüfen, ob das Rechtsmittelgericht richtig bezeichnet ist. Gehe das Dokument erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, sei es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass es nicht rechtzeitig weitergeleitet wurde.  

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Freitag, 23.12.2022
Wiedereinsetzung bei zweistufiger Fristen-Kontrolle

Wird aus dem Fristenkalender einer Rechtsanwaltskanzlei versehentlich eine Frist für eine Berufungsbegründung gestrichen, obwohl der Schriftsatz noch nicht gefertigt ist, schließt das die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus. Der Bundesgerichtshof gewährte diese, weil der Fehler bei regulärem Fortgang in der Abendkontrolle korrigiert worden wäre. Versage die zweite Kontrollstufe, könne nicht mehr auf ein Anwaltsverschulden in der ersten Stufe zurückgegriffen werden.

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