Mittwoch, 31.5.2023
Anwaltliche Prüfpflicht auf richtiges Rechtsmittelgericht

Hat ein Rechtsanwalt die Anfertigung eines fristwahrenden Schriftsatzes seinem Büropersonal übertragen, muss er laut Bundesgerichtshof vor Absendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) prüfen, ob das Rechtsmittelgericht richtig bezeichnet ist. Gehe das Dokument erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, sei es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass es nicht rechtzeitig weitergeleitet wurde.  

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