Ein Arzt muss seinen Patienten vor einem chirurgischen Eingriff über einen etwaigen Wechsel der OP-Form und damit verbundene Risiken aufklären. Auf die ursprünglich vorgesehene Operationsmethode ist der Arzt nach erfolgter Aufklärung laut BGH nur nach eindeutiger Klarstellung des Patienten beschränkt.
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