Bei der Strafverfolgung wegen Verweigerung eines Militärdienstes, der auch Kriegsverbrechen umfassen würde, spricht laut Bundesverwaltungsgericht zwar eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung mit einem Verfolgungsgrund in Zusammenhang steht. Dennoch müssten die Behörden und Gerichte die Plausibilität dieser Verknüpfung in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände zu prüfen.
Mehr lesenWer im Bürgerkriegsland Syrien den Wehrdienst verweigert, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gute Aussichten auf die Anerkennung als Flüchtling in der EU. In vielen Fällen sei die Verweigerung Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugung oder habe ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, befanden die Richter am Donnerstag. Somit wäre die Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling gegeben.
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