Donnerstag, 19.1.2023
Militärdienstverweigerung in Syrien begründet lediglich starke Vermutung für Verfolgung

Bei der Strafverfolgung wegen Verweigerung eines Militärdienstes, der auch Kriegsverbrechen umfassen würde, spricht laut Bundesverwaltungsgericht zwar eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung mit einem Verfolgungsgrund in Zusammenhang steht. Dennoch müssten die Behörden und Gerichte die Plausibilität dieser Verknüpfung in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände zu prüfen.

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