Donnerstag, 3.2.2022
BVerfG entscheidet nicht über bayerisches Mietenstopp-Volksbegehren

Im Streit um das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Beauftragten des Volksbegehrens nicht zur Entscheidung angenommen. Diese könnten sich nicht auf materielle Grundrechte berufen. Ferner sei seit der Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel klar, dass die erstrebte Regelung mit den Kompetenznormen des Grundgesetzes unvereinbar ist.

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Donnerstag, 16.7.2020
Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt "Mietenstopp"

Das Volksbegehren zum sogenannten Mietenstopp in Bayern, der für sechs Jahre Mieterhöhungen in teuren Gegenden untersagen will, ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute entschieden. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege beim Bund, so die Richter. Die Entscheidung hat Signalwirkung für Verfahren zum Berliner Mietendeckel.

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