Hat ein Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit des "Berliner Mietendeckels" Teile des Mietzinses einbehalten, so rechtfertigt dies den Vermieter nur dann zur Kündigung, wenn er den Mieter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit des "Berliner Mietendeckels" und vor Ausspruch der Kündigung zur Nachzahlung der einbehaltenen Beträge aufgefordert oder eine Mahnung ausgesprochen hat. Dies geht aus einem Beschluss des Berliner Landgerichts hervor.
Mehr lesenNach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht will der Senat das Thema auf Bundesebene neu beleben. Er hat dazu gestern beschlossen, eine Bundesratsinitiative einzubringen. Ziel ist es, im Bundesrecht eine Möglichkeit für die Länder zu schaffen, in angespannten Wohnungsmärkten Mieten zu begrenzen.
Mehr lesenDer vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die konkurrierende Gesetzgebung im Mietrecht erlaube keine eigenen Länderregelungen, da der Bund von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht habe.
Mehr lesenDie Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, "Berliner Mietendeckel") verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Regelung sei zwar in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und der juristischen Literatur umstritten, aber nicht evident verfassungswidrig, betonte das Gericht.
Mehr lesenKritiker wie die CDU sprechen von einer "historischen Dummheit", Befürworter von einem "Segen" für viele Menschen: Am 23.02.2021 gelten seit einem Jahr in Berlin staatliche Mietobergrenzen für rund 1,5 Millionen vor 2014 erbaute Wohnungen. Die Zwischenbilanz fällt gemischt aus: Während das Regierungsbündnis im Roten Rathaus die Spirale immer höherer Mieten durchbrochen sieht, beklagt die Immobilienwirtschaft drastische Einnahmeverluste.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Vermieterin in Berlin auf eine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels mit Beschluss vom 28.10.2020 abgelehnt. Es sei schon nicht dargelegt, dass den Vermietern Berlins ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht.
Mehr lesenMit zwei aktuellen Entscheidungen entwickelt der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes seine Rechtsprechung zur Rückforderung überzahlter Miete weiter und stellt Mieterhöhungsklagen auf eine neue verfahrensrechtliche Grundlage.
Mehr lesenUmstritten war das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz in Berlin schon, bevor es im Februar in Kraft trat. Bald beschäftigt es sowohl Bundes- als auch Landesverfassungsgericht. Am 25.05.2020 haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen den Mietendeckel eingereicht. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten schon am 06.05.2020 eine Normenkontrollklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht.
Mehr lesenFDP und CDU/CSU im Bundestag lassen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Sie reichen am 06.05.2020 in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die Maßnahme ein, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll. "Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten". Das Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers.
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