Nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht will der Senat das Thema auf Bundesebene neu beleben. Er hat dazu gestern beschlossen, eine Bundesratsinitiative einzubringen. Ziel ist es, im Bundesrecht eine Möglichkeit für die Länder zu schaffen, in angespannten Wohnungsmärkten Mieten zu begrenzen.
BVerfG kippte Mietendeckel
Das BVerfG (BeckRS 2021, 7204) hatte den Mietendeckel in Berlin mit staatlich festgelegten Obergrenzen im März gekippt: Die Regelung sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil die Länder für diesen Bereich nicht zuständig seien, so das Gericht. Diese Rechtslage soll nach den Vorstellungen des rot-rot-grünen Senats der Bundeshauptstadt nun geändert werden.
Redaktion beck-aktuell, 8. September 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Börstinghaus, Die Unwirksamkeit des "Berliner Mietendeckels" nach der Entscheidung des BVerfG vom 25.03.2021, ZAP 2021, 557
BVerfG, Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") nichtig, BeckRS 2021, 7204
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.04.2021, becklink 2019474