Bezieher von Grundsicherungsleistungen können in der Regel keinen Mehrbedarf für die Kosten von FFP2-Masken geltend machen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und die bereits zuvor in zahlreichen Eilverfahren eingenommene Rechtsauffassung bestätigt. Es fehle regelmäßig an einem im Einzelfall unabweisbaren Bedarf.
Mehr lesenWeder der Mangel an öffentlichen Toiletten noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung begründen einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch. Dies stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klar. Ein Rentner, der Grundsicherung bezieht, hatte argumentiert, dass kostenlose öffentliche Toiletten in Essen abgeschafft worden seien und jeder Toilettenbesuch rund zwei Euro koste. Auf 30 Tage gerechnet ergebe dies einen zusätzlichen Bedarf von 180 Euro pro Monat. Das LSG sah hierfür keine Rechtsgrundlage.
Mehr lesenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jüngst in vier Eilverfahren als Beschwerdeinstanz entschieden, dass die Kosten für FFP2-Masken keinen sozialhilferechtlichen Mehrbedarf darstellen, da jeder Bürger gleichermaßen von der Anschaffung betroffen sei. Hartz-IV-Beziehern und anderen Grundsicherungsempfängern sei die Finanzierung der verhältnismäßig günstigen Masken aus dem Regelbedarf in jedem Fall zuzumuten, betonten die Richter.
Mehr lesenDas Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern FFP2-Masken weder bereitstellen noch bezahlen. In Bezug auf FFP2-Masken sei kein besonderer Bedarf anzunehmen, da sich die Maskenpflicht nur auf das Tragen einer medizinischen Maske erstrecke und außerdem angesichts der Anschaffungskosten von unter 1 Euro pro Stück eine Selbstbeschaffung zumutbar sei, entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren.
Mehr lesenSchüler im Hartz-IV-Bezug haben auch dann keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten für ein iPad durch den Grundsicherungsträger, wenn in ihrer Klasse ein auf die Verwendung solcher Tablets gestützter Unterricht stattfindet. Ein iPad sei ein Luxusartikel und kein notwendiger Schulbedarf, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 06.10.2020, ließ aber die Revision zu.
Mehr lesenEine aufgrund eines Geburtsschadens behinderte Frau hat gegen das verantwortliche Krankenhaus einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Auslandsreise, die wegen der Erforderlichkeit von Begleitpersonen entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.03.2020 entschieden.
Mehr lesenSozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln. Die empfohlene (Not-)Bevorratung für zehn bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie führe nicht zu einem unausweichlichen beziehungsweise unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts, so das Landessozialgericht Hessen am 28.04.2020 in einem Eilverfahren.
Mehr lesenDie derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB-II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 30.04.2020 entschieden (Az.: L 7 AS 625/20 B ER).
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