Beihilfe zum Mord in über 3.300 Fällen – so lautete die Anklage gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann. Doch jetzt hat das LG Hanau die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt: Der 99-Jährige sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht verhandlungsfähig.
Mehr lesenDer ehemalige KZ-Wachmann, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist gestorben. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenEin 101-jähriger Mann ist am 28.06.2022 in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Mehr lesenDer Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist erneut ausgesetzt worden. Wegen Erkrankung des 101-jährigen Angeklagten seien vier Verhandlungstermine in dieser und in der kommenden Woche aufgehoben worden, teilte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Johanna Klühs, am Dienstag mit. Damit könnte der Prozess frühestens am 16. Mai fortgesetzt werden.
Mehr lesenEin 100 Jahre alter ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen soll sich von Anfang Oktober an vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Ein medizinisches Gutachten habe inzwischen die zeitweise Verhandlungsfähigkeit des 100-Jährigen bejaht, teilte Gerichtssprecherin Iris le Claire am 02.08.2021 auf Anfrage mit. Die "Welt am Sonntag" hatte berichtet.
Mehr lesenDas Landgericht Hamburg hat einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Jugendstrafkammer sprach den 93 Jahre alten Angeklagten am 23.07.2020 der Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig. Der Prozess findet nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war.
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